Die Meinung am Freitag, 14.12.2018, von Karoline Linnert

Ich frage, Streit um Grundgesetzänderung für den Digitalpakt – muss das sein?

13.12.18 –

Ich frage, Streit um Grundgesetzänderung für den Digitalpakt – muss das sein?

Der Bund plant, mit dem Digitalpakt 5 Milliarden Euro den Ländern bis 2022 zur Verfügung zu stellen. Prima, Geld für digitale Technik wie Tablets, Whiteboards oder W-Lan in allen Klassenräumen können die Schulen gut gebrauchen. Klar wollen auch die Länder ihre Schulen zukunftsfähig ausstatten – warum will dann bloß der Bundesrat in den Vermittlungsausschuss?

Quasi über Nacht wurde der ursprüngliche Beschluss der Bundesregierung abgeändert. Der Bundestag verabschiedete einen neuen Passus, wonach die Länder künftig alle Bundesprogramme zur Hälfte kofinanzieren müssen. Ein indiskutables Modell. Bisher gab es beispielsweise Programme, die zu 90 Prozent vom Bund und zu 10 Prozent von den Ländern finanziert wurden. Künftig soll ohne Ausnahme die 50:50 Finanzierung gelten. Statt beispielsweise 50 Millionen Euro vom Bund und 5 Millionen vom Land wären dann auch vom Land 50 Millionen fällig. Das beinhaltet die Gefahr, dass sich nur noch reiche Länder leisten könnten, Bundeshilfen in Anspruch zu nehmen. Gerade diejenigen, die am dringendsten auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, könnten sich die Ko-Finanzierung nicht leisten und gingen leer aus – Absurdistan lässt grüßen!

Ein weiterer Pferdefuß ist die Begrenzung des Digitalpaktes: Er ist befristet bis 2022 – danach bleiben die Länder allein auf den Kosten der Daueraufgabe sitzen. Bereits zu Beginn der Debatte über den Digitalpakt gab es Kritik an der damit verbundenen Grundgesetzänderung – allen voran durch Winfried Kretschmann. Der föderale Aufbau der Bundesrepublik ist ein hohes Gut. Die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen sind klar geregelt. Bildung ist Ländersache. Der Geldmangel in einigen Bundesländern hat dazu geführt, dass dort nicht genug in die Bildung investiert worden konnte. Im Grundgesetz steht, dass Bund und Länder einen Anspruch auf die notwendige Finanzierung zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben. Immer wieder erweckt der Bund den Eindruck, er allein habe Anspruch auf die Einnahmen aus Gemeinschaftssteuern und unterstütze großzügig mit einzelnen Programmen Länder und Kommunen. Das ist ärgerlich. Länder und Kommunen sind keine Bittsteller, sondern haben einen Anspruch auf eine angemessene Finanzierung ihrer Aufgaben.

Die geplante Grundgesetzänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbots ist im Übrigen nicht notwendig. Der Bund bekäme einen erheblichen Einfluss auf die Art und Weise, wie Länder und Kommunen ihre Aufgaben erfüllen. Die notwendige Finanzierung von Bund und Ländern könnte zum Beispiel auch durch einen höheren Anteil an den Einnahmen aus der Umsatzsteuer gewährleistet werden – verbunden mit der Auflage, das Geld für die Bildung zu verwenden. Dafür ist keine Grundgesetz-Änderung erforderlich. Bremen ist arm und zwangsläufig kompromissbereit, wenn es darum geht, finanzielle Unterstützung zur Finanzierung der kommunalen und Landesaufgaben vom Bund zu bekommen.

Deshalb fand ich es richtig, zur ursprünglichen Fassung des Digitalpaktes Zustimmung zu signalisieren, trotz der Unterminierung föderaler Prinzipien. Der in der jetzigen Form vom Bundestag beschlossene Digitalpakt hat das Fass zum Überlaufen gebracht. 16 Länder – ob arm oder reich, aus Ost- oder Westdeutschland – sind sich einig: So geht es nicht. Der Vermittlungsausschuss ist gefordert, die notwendige Nachbesserung zu erreichen. Ich hoffe auf eine schnelle Einigung über die Finanzierung einer überfälligen modernen Schulausstattung – im Interesse der SchülerInnen und LehrerInnen.

Eure Karoline