Die Meinung am Freitag, 10.1.2014, von Karoline Linnert

Ich meine, dass es richtig war, das von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung in 2013 ausgehandelte Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat zu blockieren.

10.01.14 –

Ich meine, dass es richtig war, das von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung in 2013 ausgehandelte Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat zu blockieren. Der Druck, in der Länderkammer zuzustimmen, war enorm. Bundesregierung und Regierungsparteien fuhren starkes Geschütz auf. Es gipfelte in Schäubles Vorwurf, die Opposition schütze Steuerhinterzieher und verschenke Geld.

Der Boom bei den Selbstanzeigen von Steuersündern bestätigt die grüne Prognose, dass in diesem Fall kein Abkommen besser als ein schlechtes ist. Allein im kleinen Stadtstaat Bremen stieg die Zahl der Selbstanzeigen in Verbindung mit unversteuerten Kapitalerträgen im Ausland von 42 Fällen in 2012 auf 175 in 2013 sprunghaft an. Die 175 Selbstanzeigen bringen Steuermehreinnahmen in Höhe von 12,5 Millionen Euro in die Staatskasse. Neben dem gescheiterten Steuerabkommen hat der Fall Hoeneß und der Druck Schweizer Banken auf deutsche Kunden, ihre Steuersituation zu klären, Wirkung gezeigt. Offenkundig hatten viele Steuerhinterzieher gehofft, weitgehend ungeschoren davonzukommen. Nachdem klar wurde, damit wird es nichts, ist in ganz Deutschland aus Angst vor hohen Geldstrafen (in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren) die Zahl der Selbstanzeigen nach oben geschnellt.

Zur Erinnerung: Das Abkommen sah eine anonyme Nachversteuerung und damit Strafffreihiet für die Steuerhinterzieher vor. Der Kauf von Steuer-CD´s sollte verboten werden. Eine absurde Form der Selbstfesselung. Wir müssen jedem Hinweis auf Steuerhinterziehung nachgehen.  Ich habe nie einen Zweifel daran gelassen, dass Bremen sich auch künftig am Kauf von Steuer-CD´s beteiligen werde. Natürlich ist das in der Regel kein Geschäft mit Ehrenmännern. Aber die Aussicht, so an Namen von Steuerhinterziehern zu kommen und Millionen einzunehmen, lässt in meinen Augen keine andere Entscheidung zu. Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen 2010 ausdrücklich die Nutzung der Daten solcher Datenträger bei der Strafverfolgung erlaubt.

Die grüne Linie, sich an einem einheitlichen EU-Recht zu orientieren, hat mir geholfen, trotz aller Angriffe und Kritik hart zu bleiben. Das Schweizer Abkommen hätte eine europaweite, wesentlich bessere Regelung vereitelt. Luxemburg und Österreich haben sehr genau beobachtet, worauf sich Deutschland bei den Verhandlungen mit der Schweiz einlässt. Gleichzeitig hat das Beispiel USA gezeigt, dass die Schweiz bei entsprechendem Druck bereit ist, mehr Zugeständnisse zu machen.

Wir brauchen eine gerechte und faire europaweite Regelung mit einem automatischen Informationsaustausch. Dafür stehen die Chancen nach dem Veto des Bundesrates wesentlich besser.

Die Schweizer Banken haben mittlerweile einen neuen Kurs eingeschlagen. Das gescheiterte Abkommen und kostspielige Prozesse wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zeigen offenkundig Wirkung. Auch das Image hat Schaden genommen. Die Geldinstitute wollen nicht länger am Pranger stehen und drohen ihren betroffenen Anlegern mit Rauswurf – gut so!

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Finanzen | Steuerpolitik