Die Meinung am Freitag, 11.4.2014, von Karoline Linnert

Ich meine, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung ein wichtiger Meilenstein für den Schutz von Bürgerrechten ist.

11.04.14 –

Ein guter Tag für die Bürgerrechte und den Datenschutz

Ich meine, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung ein wichtiger Meilenstein für den Schutz von Bürgerrechten ist. Die Luxemburger Richter haben der anlasslosen,  flächendeckenden Datenspeicherung einen Riegel vorgeschoben. Sie sehen in der bisher geltenden EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte.  Ein klarte Absage an anlasslose Massendatenspeicherung - überall in Europa! Damit hebt sich Europa positiv ab von der skandalösen NSA-Praxis.

Die Debatte, wie auf das Urteil auf Bundesebene reagiert werden soll, ist sofort entbrannt. Die von der großen Koalition geplante Wiedereinführung der umfassenden Vorratsdatenspeicherung ist vom Tisch. Deutschland ist nicht mehr zur Umsetzung der gekippten EU-Richtlinie gezwungen. Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Das müssen jetzt auch die Hardliner in der Bundesregierung zur Kenntnis nehmen. Sie können die Entscheidung der Luxemburger Richter nicht ignorieren – drängen aber jetzt auf eine  „verfassungsmäßige Neuregelung".

Mit den Totschlag-Argumenten Terrorgefahr und organisierte Kriminalität haben die Befürworter der anlasslosen umfassenden Vorratsdatenspeicherungen versucht, jede Kritik im Keim zu ersticken. Ausgeblendet wird dabei häufig, dass bei einem konkreten Tatverdacht der Staat weitgehende Handlungsmöglichkeiten hat. So können z.B. mit richterlicher Zustimmung Telefongespräche abgehört werden.

Gut, dass der EUGH der Datensammelwut mit seinem aktuellen Urteil Grenzen gesetzt hat. Das stärkt alle, die sich bei der anstehenden Debatte für Datenschutz und Bürgerrechte einsetzen.

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Innen/Recht