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16.08.13 –
Verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche als Herausforderung für inklusive Beschulung – Aufnahme von SchülerInnen ins Förderzentrum an der Fritz-Gansberg-Straße zeitnah beenden!!!
Ich meine, dass wir im Rahmen der inklusiven Beschulung große Energien darauf verwenden sollten, auch sog. verhaltensauffällige Kinder inklusiv zu beschulen. Bei diesen Kindern und Jugendlichen, die einen Förderbedarf im Bereich soziale und emotionale Entwicklung haben, geht es um SchülerInnen, die in der Schule den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigen bzw. sich selbst oder andere gefährden, nicht um diejenigen, die gelegentlich den Unterricht durch ihr Verhalten stören.
Häufig höre ich als Bildungspolitikerin bei meinen zahlreichen Schulbesuchen aus den Schulen, dass der Prozess der Umwandlung hin zur inklusiven Beschulung insgesamt auf einem guten Weg ist und diese Schulform begrüßt wird. So wird mir berichtet, dass es natürlich durchaus auch an manchen Stellen noch hakt und inklusiver Unterricht auch für die LehrerInnen eine wirkliche Herausforderung ist, dass auf der anderen Seite aber auch erkennbar ist, dass diese Form des Unterrichts eine wirkliche Bereicherung sowohl für die SchülerInnen, als auch für die PädagogInnen bedeutet. Bei Inklusion geht es eben nicht nur um einen Perspektiv- sondern um einen Paradigmenwechsel. Das ist für die PädagogInnen eine wirkliche Herkulesaufgabe.
Häufig wird mir berichtet, dass die Bereitschaft der Lehrenden, sich auch nach langjährigem Frontalunterricht auf eine ganz andere Schulstruktur einzustellen, eine Herausforderung ist, der sich das gesamte Team in den Schulen stellen muss. Das geht nicht immer reibungslos, denn das bedeutet auch, sich von bisherigen gewohnten Formen des Unterrichts zu verabschieden. Hier habe ich großen Respekt vor dem, was an den Schulen schon geleistet wurde und weiterhin unternommen wird. Das noch einmal mehr, weil viele von den LehrerInnen während ihres Studiums nicht auf inklusiven Unterricht vorbereitet wurden. Ein solcher Prozess braucht Zeit, ist aber für wirklich gelingende Inklusion unabdingbar. Ganz entscheidend ist aus meiner Sicht ist es sich immer wieder zu vergegenwärtigen, dass Inklusion auch eine Frage der inneren Haltung im Umgang mit Menschen ist.
Als besondere Herausforderung gilt dabei die Beschulung von verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen, also den SchülerInnen mit dem Förderbedarf im Bereich soziale und emotionale Entwicklung. Hier bestehen besondere Herausforderungen bei der inklusiven Beschulung. Ein Teil dieser SchülerInnen besucht noch ein Förderzentrum an der Fritz-Gansberg-Straße in Schwachhausen. Als Grüne Fraktion hatten wir am Dienstag zu einer öffentlichen Anhörung ins Haus der Bürgerschaft eingeladen, um über die weiteren Planungen bei der inklusiven Beschulung dieser Kinder zu diskutieren. Mir wurde nach der Anhörung sehr deutlich, dass wir zwar weiterhin Zeit brauchen, damit sich die Schulen gemeinsam mit den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZen) entsprechende Unterstützungsstrukturen auch für die Beschulung dieser Kinder und Jugendlichen aufbauen können, auf der anderen Seite müssen aber die noch bestehenden vorübergehenden Strukturen der Unterrichtung im Förderzentrum auch befristet werden, damit Inklusion auch wirklich umgesetzt wird. Ein Teilnehmer auf der Veranstaltung sagte, wir bräuchten generell und damit eben auch für diesen Personenkreis eine „Einladungskultur", nicht eine „Wegschickkultur". Das fand ich sehr schön, das verstehe ich unter Inklusion. Das Landesinstitut für Schule nimmt hier bei der Unterstützung der Schulen eine wichtige Rolle ein. Auch das ist in der Anhörung wieder deutlich geworden.
Als nächsten Schritt möchte ich anregen, dass die ReBUZe sich nun gemeinsam mit den Schulen verstärkt auch auf den Weg machen, Unterstützungsangebote für Schulen mit verhaltensauffällige Schüler, auch befristet außerhalb dieser Schule, einzuführen – dies aber immer mit dem Ziel einer möglichst zeitnahen Wiedereingliederung in die Herkunftsschule. Auf der anderen Seite sollte eine Aufnahme dieser SchülerInnen im Förderzentrum an der Fritz-Gansberg-Straße verbindlich zeitlich mit einem Enddatum begrenzt werden, ich denke bis max. 2017 reicht aus. Danach sollten die Schulstrukturen soweit inklusiv entwickelt sein, dass es eines solchen Förderzentrums nicht mehr bedarf. Denn Ziel muss es ja sein, dass alle Kinder und Jugendlichen im Rahmen der inklusiven Beschulung tatsächlich gemeinsam unterrichtet werden können."
Sülmez Dogan ist Sprecherin für Bildungs- und Rechtspolitik der Bürgerschaftsfraktion und Direktkandidatin im Wahlkreis Bremen II – Bremerhaven zur Bundestagswahl.
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