Die Meinung am Freitag 21.03.2014 von Joachim Lohse

Ich meine: Wir müssen im Klimaschutz Kurs halten, deshalb brauchen wir ein Bremer Klimaschutz und Energiegesetz.

21.03.14 –

So ist es in der Koalition auch vereinbart. Ich habe dazu einen Entwurf vorgelegt, der im Moment öffentlich für Aufregung sorgt – allerdings mit vollkommen falschem Zungenschlag. Denn was da bei manchem für Empörung sorgt, das gilt bereits heute – bei uns in Bremen und im Bund. Das Geschrei um angebliche „Strom-Kontrolleure“ die von mir in die Häuser geschickt werden, ist – mit Verlaub - kompletter Unsinn. Vollzugsregeln, die im Ausnahmefall und “nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ das Betreten der Wohnung ermöglichen, stehen zum Beispiel Wort für Wort auch im 2008 von der Großen Koalition verabschiedeten Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Was CDU und SPD im Bund beschließen, soll in Bremen den Kontrollwahn der Grünen zeigen? Das verstehe wer will. Und das so heftig beklagte, angeblich neue Verbot von Elektroheizungen gilt sage und schreibe seit 1991! Aber lassen wir diese etwas erstaunliche Debatte erst einmal beiseite. Denn das eigentlich wichtige Thema ist der Schutz des Klimas und die Minderung der CO2-Emissionen. 

 

Damit wir im Klimaschutz Kurs halten, wollen wir die Bremer Klimaschutzziele im Gesetz verbindlich festschreiben. Das Gesetz verpflichtet außerdem zur jährlichen Berichterstattung über die CO2-Emissionen. Denn schöne Vorsätze allein reichen nicht. Wir müssen auch prüfen, ob wir auf dem richtigen Weg sind oder ob wir nachsteuern müssen.  Der Gesetzesentwurf  sieht ausdrücklich vor, dass der Senat zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen festzulegen hat, wenn das nötig sein sollte. Für die  nachhaltige klimafreundliche Weiterentwicklung des Landes Bremen sollen Aspekte  des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in städtebaulichen Konzepten berücksichtigt werden. Denn wie wir heute bauen und planen, das hat das langfristige Auswirkungen. Ohne die Wissenschaft und Ihren Rat ist die große Aufgabe eines wirksamen Klimaschutzes nicht zu schaffen. Deshalb soll mit dem Gesetz auch ein wissenschaftlicher Beirat zur Beratung, Begleitung und Anregung in Fragen des Klimaschutzes und der Energiepolitik eingerichtet werden.

Zu den Neuerungen des Gesetzesvorhabens gehört auch, dass die öffentliche Hand in Zukunft nur noch Gebäude anmieten darf, die bestimmte Energiestandards erfüllen. Damit wird die bereits im Bremischen Energiegesetz enthaltene Vorbildfunktion der öffentlichen Hand erweitert. Zusätzlich müssen Land und Gemeinden Anforderungen an energie- und klimarelevante Beschaffungsvorgänge und deren Organisation festlegen.

Aus dem bisherigen Energiegesetz übernommen werden die Regelungen zur Förderung von Energieeinsparungen und erneuerbaren Energien, zum Vollzug der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes sowie das Verbot neuer Elektroheizungen, das – wie gesagt – bereits seit 1991 gilt. Wir schlagen vor, dieses existierende Verbot ein kleines Stück zu lockern, indem wir bei Passivhäusern, die in extrem kalten Wintern einen minimalen zusätzlichen Energiebedarf haben, Elektroheizungen zulassen wollen.

Die Ressortabstimmung zum Gesetzesentwurf wird nun eingeleitet und die Kammern und Verbänden angehört. Die Bürgerschaft könnte dann noch in diesem Jahr das neue Bremer Klimaschutz und Energiegesetz beschließen.

 

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Klimaschutz