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22.09.16 –
Ich meine, dass
Teilhabe für alle der Schlüssel für eine solidarische Gesellschaft ist.
Das bedeutet, auch behinderten Menschen selbstverständlich umfassende Teilhabe zu ermöglichen. Dafür muss das Bundesteilhabegesetz überarbeitet werden, bevor es in Kraft tritt.
Vielfalt als Chance und nicht als Bedrohung zu begreifen, führt zu Menschlichkeit und Solidarität. Die Fähigkeit einer Gesellschaft zu Gleichberechtigung zeigt und übt sich auch durch die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll behinderten Menschen mehr Teilhabe ermöglichen. Es soll das alte „Fürsorgesystem“ ablösen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln.
Der jetzt vor der Bundesratsbefassung stehende Gesetzesentwurf enthält durchaus positive Ansätze, wie beispielsweise die Schaffung von Alternativen zur Werkstatt für Behinderte und die gesetzliche Verankerung des Budgets für Arbeit.
Wir sind aber der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, und diese Verpflichtungen gehen wesentlich weiter. Um die Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und allen Menschen mit Behinderung Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, bedarf es im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch einer Reihe wichtiger Änderungen. Wenn das Gesetz ohne Änderungen in Kraft träte, würde es zu weniger, statt zu mehr Teilhabe führen. Das wäre nicht nur eine vertane Chance, sondern richtig schädlich – nicht nur für Menschen mit Behinderung.
Das Gesetz muss klarstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht zusätzlich auch noch von der Gesellschaft behindert werden - wir müssen dafür sorgen, dass Menschen weniger Barrieren erleben als bisher!
Entscheidend dafür ist die Verbesserung des Gesetzentwurfs vor allem in drei Bereichen:
Morgen wird das Bundesteilhabegesetz im Bundesrat diskutiert. Bremen wird sich für deutliche Verbesserungen einsetzen. Das ist gut und das ist notwendig!
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